FAQ
Sie haben Fragen? Hier finden Sie erste Antworten..
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Qualität eines Gutachtens ist immer die Voraussetzung, dass alle geforderten Unterlagen schnellstmöglich vorliegen. Wir sind hier auch auf Sie als Eigentümer bzw. Auftraggeber angewiesen, da der Gutachter nicht alles bei den Behörden und Stellen anfordern kann. Vollständige, aktuelle und richtige Unterlagen im Vorfeld zu erhalten, erleichtern die Bearbeitung und verkürzen die Fertigungsdauer:
> vollständiger Grundbuchauszug (erhältlich beim jeweiligen Amtsgericht)
> Kataster- bzw. Lageplan M = 1:1000 (erhältlich beim Vermessungsamt)
> vollständige Baupläne (Gemeinde/Landratsamt)
> Flächenberechnungen der/s Gebäude/s (Wohnfläche, Geschossfläche, Bruttogrundfläche, Kubatur/umbauter Raum etc.)
> nur bei Wohnungen: Teilungserklärung, Wohngeldabrechnung, Protokolle der letzten beiden Eigentümerversammlungen
> nur bei Vermietung: Mieterliste (Einnahmen-/Ausgabenaufstellung)
> nur bei Betreiberimmobilien (Hotels, Gaststätten etc.): Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) und Umsätze der letzten drei Jahre
Auch äußerst wichtig im Bezug auf etwaige Mehrkosten weil mehr Arbeitsaufwand:
> Baubeschreibung,
> Mietverträge,
> Energieausweis,
> frühere Gutachten (auch zu Altlasten, Schadstoff- und Bodengutachten etc.),
> Dokumente über rechtliche/vertragliche Belastungen (z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch, Grunddienstbarkeiten etc.).
Gerne können wir nicht vorliegende Unterlagen, Baupläne oder Flächenberechnungen durch uns beschafft werden.
Grundsätzlich werden diese für einen beabsichtigten Kauf/Verkauf, für die Erlangung einer Finanzierung, bei einer Erbfolge oder ggf. auch für einem Rechtsstreit benötigt. Deshalb ist es sinnvoll diese zu haben.
Wie lange dauert die Gutachtenerstellung?
Unser Anspruch ist immer herausragende Qualität zu bieten. Wir wollen zu den Besten gehören.
Grundsätzlich sind wir stark nachgefragt und immer auf eine gewisse Zeit von 2 – 3 Monaten vorausgebucht.
Für unsere langjährigen Kunden ziehen wir jedoch Bewertungen etwas vor.
Wenn es aus nachvollziehbaren Gründen oder wegen Fristen auch schneller gehen muss, so finden wir IMMER einen Weg! Sprechen Sie uns einfach an
Was kostet ein Gutachten?
Das Honorar für die jeweilige Leistung im Bereich Wertermittlung von Immobilien orientiert sich im Regelfall an an der jeweils aktuellen Honorartafel des Landesverbandes der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen (LVS Bayern). Diese ist auf der Homepage jederzeit einsehbar (https://www.lvs-bayern.de/user/pdf/lvs-hono-rili-2025.pdf). Die Anlage zur Honorarrichtlinie ist hier einsehbar (https://www.lvs-bayern.de/user/pdf/lvs-hono-rili-2025-anlagen.pdf)
Das Honorar ist im Großen und Ganzen ein Aufwandshonorar, welches mit der Bearbeitung entsteht. Mit dieser Bearbeitung verbunden ist das Haftungsrisiko das sich am Marktwert orientiert. Als Gutachter haftet man immer persönlich und kann den Aufwand nicht mit einer Erfolgsprovision wie Makler verrechnen.
Gerne sind wir bereit mit Ihnen ein Pauschalhonorar zu vereinbaren, welches sich jedoch immer an der Honorartafel orientiert. Auch die Beauftragung unsererseits nach Tagessätzen ist auf Basis des vom LVS Bayern empfohlenen Stundensatzes von € 176 netto/Std. möglich. In jedem Fall wird die Honorarfrage immer speziell abgestimmt auf Ihr Anliegen und den Bewertungszweck.
Was bedeutet Unparteilichkeit / Unabhängigkeit?
Ein Gutachter sollte IMMER neutral, weisungsfrei und unabhängig arbeiten. Genau das ist unser unbedingtes Credo!
Deshalb haben wir kein eigenes Interesse an einem vielleicht zu hohen oder zu niedrigen Wert. Wir arbeiten immer redlich und für die Sache selbst.
Beispielsweise kann ein Immobilien-Makler durchaus daran Interesse haben, eine Immobilie mit einem niedrigen Preis besser und schneller zu vermitteln oder andersrum zu einer hohen Preisbewertung an den Vermittlungsauftrag zu kommen. Selbiges gilt auch dem Sinn nach bei einer Wertermittlung zu Finanzierungszwecken, denn auch ein Geldinstitut kann von der Wertermittlung abhängig sein.
Keinesfalls sind wir von persönlichen Befindlichkeiten oder Interessen abhängig. Die Wertermittlungen erfolgen stets ergebnisunabhängig, sorgfältig in alle Richtungen und unter jeweiliger Abwägung der Parameter. Auch schulden wir nie ein bestimmtes Ergebnis. Jedoch jederzeit eine mängelfreie und qualifizierte Arbeit.
D.h. jederzeit: Unabhängig – Weisungsfrei – Persönlich – Unparteiisch und Gewissenhaft! Auch aus diesem Grunde sind wir vertrauenswürdig und erbringen jederzeit neutrale, objektive und qualifizierte Leistungen.
Wie sieht so ein „Gutachten“ aus und was steht drin?
Ein qualifiziertes Gutachten bedarf allein schon aufgrund seines Umfangs von mindestens etwa 40 Seiten und der erforderlichen Recherchen etwas Zeit. Es stellt ein umfassendes Dokument dar, das den aktuellen Stand der Immobilie wiedergibt. Natürlich ist der ermittelte Wert das wesentliche Ergebnis eines Gutachtens. Allerdings sind diesem weit mehr Informationen zu entnehmen. Es erfolgt eine ausführliche und vor allem individuelle (nicht standardisierte) Beschreibung aller wesentlichen Eigenschaften wie (Makro- und Mikro-) Lage, Grundstück und Gebäude. Ganz wesentlich ist die Erläuterung der Einzelparameter in der Bewertung und damit die nachvollziehbare Dokumentation, wie der Wert im Detail zustande kommt. Ein Gutachten muss nachvollziehbar sein, für den Laien wie auch für den Profi. Das ermittelte Ergebnis muss marktgerecht und stimmig sein und ist über verschiedenste Kennzahlen zu plausibilisieren. Der Gesamtmarkt ist zu analysieren und das Objekt innerhalb seines jeweiligen Teilmarkts richtig einzuordnen. Wir verfügen dazu über sehr umfangreiche, kostenpflichtige Datenbanken, weitreichendes Branchenwissen und insbesondere durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung den direkten Zugang zur Kaufpreissammlung der jeweiligen Gutachterausschüsse. Damit kennen wir nicht nur die komplette Palette der Angebotsdaten wie ImmoScout24, ImmoWelt etc., sondern weit darüber hinaus und wesentlich aussagekräftiger die tatsächlich bezahlten Kaufpreise in der jeweiligen Region.
Was ist eigentlich ein „Sachverständiger“ / „Gutachter“?
Die Bezeichnungen „Sachverständiger“ und „Gutachter“ sind in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Folglich bezeichnen sich viele Bewerter oder Marktteilnehmer entsprechend, ohne über eine hierfür wünschenswerte Qualifikation zu verfügen.
Wer in Immobilien investiert oder diese finanziert, braucht eine fundierte Basis für seine Entscheidung: eine kompetente und transparente Immobilienbewertung durch Sachverständige mit einer soliden Qualifikation und kontinuierlichen Weiterbildung.
Dass wir zu den Sachverständigenbüros zählen, die weitgehend alle in Deutschland anerkannten, nationalen und internationalen Abschlüsse im Bereich der Immobilienbewertung nachweisen können, vermittelt Ihnen zusätzliche Sicherheit.
Unabhängig davon stellen wir uns der hohen Verantwortung, dass am Ende des Tages die Qualität eines jeden einzelnen Gutachtens zählt. Daran lassen wir uns gerne messen.
