Gründe für Gutachten

Aus verschiedensten Gründen beauftragt man ein unabhängiges und namhaftes Sachverständigenbüro. Aufgrund unserer bereits über 20-jährigen Erfahrung bieten wir ein breites Leistungsangebot rund um die Immobilienbewertung an:
Gutachten bei Transaktionen von Immobilien (Ankauf / Verkauf)
> Ermittlung und Bestimmung eines angemessenen (fairen) Kaufpreises nach § 194 BauGB
> Jeweilige Analyse von wirtschaftlichen Chancen und Risiken, Stärken und Schwächen des Objektes, des Cash-Flows des Objektes, der Rendite (Rentierlichkeit) eines Immobilien-Investments
> Analyse von Standort | Wettbewerb | Potential
> Analyse und Dokumentation des jeweiligen Immobilienmarktes (Teilmarktes)
> Darstellung von Benchmarks
Finanzierung / Beleihung von Immobilien
> Marktgerechte und nachhaltige Beleihungswertgutachten für Banken / Finanzinstitute nach BelWertV/PfandBG – ausgeführt nach CIS HypZert (F/M) Vorgaben
> Rating des Objektes (TEGoVA)
> Plausible Erfassung und Ermittlung von Kosten für die Fertigstellung, den Bautenstand und Zahlungen des Fortschritts nach z.B. MaBV/ Auszahlungsfortschritt
> Prüfung und Plausibilisierung von Gutachten Dritter / Gutachtenüberprüfung
Ehescheidung
> Ermittlung des Marktwerts zu vergangenen Stichtagen
> Ermittlung des Marktwerts zum aktuellen Stichtag
> Zugewinnausgleichermittlung
Bewertung von Rechten und Belastungen
Bewertungen von
> Erbbaurechten
> Wohnungsrechten
> Nießbrauch
> Leibgeding
> Reallasten
> Überbau
> Baulasten
> Rentenrechten
> Grunddienstbarkeiten
Erbschaft und Schenkung von Immobilien
> Verkehrswertgutachten (Marktwert) zum Abbilden des „Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes“ (§ 198 BewG) zur Einreichung beim Finanzamt (für den Regelfall dass das Finanzamt mit seinen Standard-Bewertungsverfahren zu einem derzeit am Markt nicht erzielbaren und somit zu hohen Ergebnis der Bewertung kommt)
> Bewertung von z.B. Wohnungsrechten, Nießbrauch oder sonstigen Rechten
Steuerliche Rechnungslegung und Bilanzierung von Immobilien
> Wertermittlung des Anlagevermögens mit dem „Fair Value“ (beizulegender Zeitwert) nach IAS/IFRS
> Ermittlung des Wertes bei Überführung von Anlagevermögen aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen
> Bestimmung von Abschreibungsmodalitäten wie etwa der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer
Bewertung für öffentliche Auftraggeber
> Ermittlung des Verkehrswertes für den Ankauf | den Verkauf | die Bilanzierung von öffentlich genutzten Liegenschaften einer Kommune, Stadt oder Landesimmobilien wie z.B. Grundstücke, öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Sportplätze, Leerstandsgebäude, Kindergärten, Krankenhäuser usw.)
> Ermittlung des Wertes von sog. Konversionsflächen (z.B. Bundesbahn oder ehemalige Militärflächen, Übungsgelände usw.)
> Bewertung bei Enteignungen oder enteignungsgleichen Zuständen | Sanierungen | Umlegungen | Schäden durch Planungen | SoBoN (sozialgerechte Bodennutzung)
Immobilienbestandsdokumentation
> Gebäudebestandsanalyse
> Zur Strategie- und Entscheidungsfindung
> Zur Feststellung der vorhandenen Vermögenswerte
> Ständige Dokumentation (Monitoring) der Objektwerte
Mietwertgutachten nach § 558 BGB
> Berechnung der ortsüblichen Miete
Ein Mietwertgutachten dient Mieter und Vermieter zur Ermittlung der Höhe eines angemessenen Mietzinses (marktübliche Miete) nach § 558 BGB für eine Immobilie.
Bestellungsanlässe sind meistens die Beilegung von Mietauseinandersetzungen sowie die Belegung kalkulatorisch angesetzter Mieten für eigengenutzte Räume z.B. gegenüber dem Finanzamt.
